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Dänemark DK

Verpackungspflichten für Versender · Stand 30.08.2026 · Verlässlichkeit: hoch

Kurz gesagt:
Dänemark hat seit 01.10.2025 eine volle Herstellerverantwortung, die Transport- und Gewerbeverpackung einschließt: Registrierung im DPA-Register, Pflichtmitgliedschaft in einer kollektiven Ordnung (VANA, ERP …) für alle Einwegverpackungen, Mengenmeldung jährlich (Januar bis Mai). Die 8-t-Grenze befreit nicht, sie senkt nur den Meldeaufwand. Ausländische Unternehmen ohne dänische Niederlassung, die direkt an dänische Endnutzer liefern, müssen einen Bevollmächtigten benennen; bei Lieferung an einen dänischen Importeur ist dieser zuständig. Keine Kennzeichnungspflicht; die Verpackungssteuer ist 2026/27 auf 0 DKK gesetzt.

Rechtsgrundlage & Behörde

Gesetz
Bekendtgørelse nr. 1146 af 29/09/2025 om visse krav til emballager
udvidet producentansvar for emballage samt øvrigt affald der indsamles med emballageaffald („Emballagebekendtgørelsen“), erlassen auf Basis der Miljøbeskyttelsesloven; erweiterte Herstellerverantwortung gilt seit 1. Oktober 2025 (Registrierungspflicht bereits seit 1. April 2024, Frist 31. August 2024). Ergänzendes nationales Gesetz zur PPWR (Anhörung bis 13.02.2026, Inkrafttreten 01.07.2026, Anwendung ab 12.08.2026) sowie geänderte Emballagebekendtgørelse 2026 in Anhörung (Stand Frühjahr 2026).
Behörde
Miljøstyrelsen
(zuständige Behörde, Aufsicht) / Dansk Producentansvar S/I (DPA – Betreiber des nationalen Herstellerregisters, gemeinnützige Einrichtung nach Miljøbeskyttelsesloven)
PPWR-Umsetzung
PPWR gilt seit 12.08.2026 unmittelbar. Dänemark hat ein ergänzendes Gesetz (supplerende bestemmelser, Anhörung bis 13.02.2026, Inkrafttreten 01.07.2026/Anwendung 12.08.2026) und eine geänderte Emballagebekendtgørelse (Anhörung Frühjahr 2026, u. a. Preisdeckel je Fraktion ab Gebühr 2027, mögliche Pflicht zum bemyndiget repræsentant für Drittstaaten-Hersteller, Delegation des Herstellerregisters an Private) auf den Weg gebracht; BEK 1146/2025 bleibt Grundlage, die dänischen EPR-Regeln waren bereits weitgehend an die PPWR angelehnt. Ab 12.08.2026 neue Endnutzer-Definition und „Udpakker“-Regel (Importeure/Großhändler, die Transportverpackung entfernen, werden herstellerverantwortlich) sowie Zurechnung „unter eigenem Namen/Marke“ nach Auftraggeber der Verpackung. Gebührenmodell (Benchmark/Preisdeckel) wegen Wahl im Frühjahr 2026 noch nicht endgültig (Dansk Erhverv, Juni 2026).
Sanktionen
Verstöße gegen die Bekendtgørelse werden grundsätzlich mit Bußgeld geahndet; bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe. Ohne Registrierung dürfen verpackte Produkte nicht legal in Dänemark verkauft werden (faktisches Vertriebsverbot); DPA kann bei Nichtzahlung die Registrierung inaktivieren. Konkrete Bußgeldrahmen sind nicht gesetzlich beziffert.

Herstellerregister

Register
DPA-Register (virk.dk)
Producentansvarsregistret (DPA-Register), Selbstbedienung über virk.dk
Wer?
Das Unternehmen, das Verpackung oder befüllte Verpackung erstmals auf dem dänischen Markt bereitstellt: Hersteller/Abfüller, Importeure, Vertreiber, dänische Webshops sowie ausländische Fernverkäufer, die direkt an dänische Endnutzer liefern (B2C und B2B, sofern der Kunde Endnutzer ist). Bei leerer Transportverpackung ist verantwortlich, wer sie erstmals leer auf dem dänischen Markt bereitstellt; bei Verkaufsverpackung, wer sie befüllt oder befüllt importiert. Ab 12.08.2026 („Udpakker-Regel“): dänische Unternehmen, die importierte Ware auspacken, bevor das Produkt den Endnutzer erreicht, werden für diese Verpackung verantwortlich. Registrierung spätestens 14 Tage vor Bereitstellung.
Schwellen
Keine Bagatellgrenze für die Pflicht. Die 8-Tonnen-Grenze (bagatelgrænse) befreit nicht, sie bestimmt nur den Detailgrad der Meldung (unter 8 t/Jahr vereinfachte Meldung). DPA-Mindestgebühr 250 DKK bei ≤ 3,35 t.
Transportverpackung
ja
Nummernformat
Kein separates DPA-Nummernformat gefunden: dänische Firmen werden über die CVR-Nummer identifiziert, ausländische über ihre USt-ID/VAT-Nummer (Login mit Benutzername/Passwort statt MitID). Unsicher, ob DPA zusätzlich eine eigene Registernummer vergibt.

B2B- / Transportverpackung

Transport-, Um- und Verkaufsverpackung für gewerbliche Endnutzer (erhvervsemballage) fällt vollständig unter das Producentansvar – auch Holzpaletten, Folien, Kartons. Für Einwegverpackung (Haushalt UND Gewerbe) ist die Mitgliedschaft in einer kollektiven Ordnung gesetzlich Pflicht; die kollektive Ordnung übernimmt Rücknahme/Finanzierung nach dem Zuteilungsmodell (Tildeling, aktuelle Zuteilung 01.10.2025–31.12.2026, Zuteilung 2027 auf Basis der im Oktober 2026 gemeldeten Mengen). Erhvervsemballage-Abfall wird von den Unternehmen selbst über Entsorger getrennt gesammelt; der Hersteller finanziert seinen Anteil über die kollektive Ordnung (Preise je Fraktion, für Gewerbe deutlich niedriger als für Haushaltsverpackung). Mehrwegverpackung (genbrugsemballage), die außerhalb der kommunalen Sammlung zirkuliert (z. B. Paletten-Pools), braucht keine kollektive Ordnung, muss aber registriert/gemeldet werden, Verwaltungsgebühren an DPA/Miljøstyrelsen zahlen und Kunden über Rückgabemöglichkeiten informieren. Selbstentsorgung (egen indsamling) ist nur ausnahmsweise möglich, z. B. Rücknahme am Verkaufsort. Exportnachweis: Mengen, die nachweislich von nachgelagerten Unternehmen exportiert werden, müssen nicht gemeldet werden.

Systeme / Organisationen (PRO)

Bevollmächtigter

Pflicht

Hersteller mit Sitz in einem anderen EU/EWR-Staat ohne dänische Niederlassung, die Verpackung über Fernverkauf oder Direktlieferung auf dem dänischen Markt bereitstellen, müssen laut DPA-Leitlinie einen bemyndiget repræsentant (juristische Person mit dänischer CVR-Nummer) benennen; dieser übernimmt Registrierung, Meldung und Compliance. Für Drittstaaten-Hersteller sieht das ergänzende PPWR-Gesetz 2026 vor, dass Dänemark einen bemyndiget repræsentant verlangen kann (Anhörungsentwurf). DPA bestätigt die Registrierung von Hersteller und Repräsentant innerhalb von 14 Tagen.

Mengenmeldung

Frequenz
jährlich (plus erwartete Mengen bei Registrierung)
Fristen
Meldung der 2026 bereitgestellten Mengen im Meldezeitraum 1. Januar – 31. Mai 2027 (für 2025 galt 1. Juni 2025 für die erwarteten Mengen). Kollektive Ordnungen melden jährlich vermarktete und gesammelte Mengen je Fraktion an DPA.
Hinweise
Mengen in kg je Materialfraktion, getrennt nach Haushalt/Gewerbe, Einweg/Mehrweg. Das Berichtsjahr 2026 muss zweigeteilt berechnet werden: 01.01.–11.08.2026 nach altem Producent-Begriff, ab 12.08.2026 nach PPWR-Definitionen (Endnutzer-/Udpakker-Regel). Nichtzahlung der DPA-Gebühr führt nach drei 14-Tage-Fristen zur Inaktivierung der Registrierung.

Kennzeichnung

keine nationale Pflichtkennzeichnung   Grüner Punkt: nicht erforderlich

Keine allgemeine nationale Kennzeichnungspflicht für Verpackungen; einzige Ausnahme ist die Pantkennzeichnung (Pant A/B/C) für pfandpflichtige Getränkeverpackungen. Die dänischen Sortierpiktogramme (Brancheforeningen Cirkulær / Dansk Affaldsforening) werden freiwillig genutzt. Ab 12.08.2028 gelten die harmonisierten PPWR-Sortierpiktogramme (Transportverpackung weitgehend ausgenommen). Keine Sprachvorgaben für Verpackungskennzeichnung im EPR-Kontext.

Harmonisierte PPWR-Kennzeichnung (Art. 12) frühestens ab 12.08.2028 — Transportverpackung ist davon ausgenommen (außer E-Commerce); siehe PPWR-Zeitplan.

Steuern & Abgaben

AbgabeSatzSeitAnwendungsbereich
Emballageafgift (volumenbasierte Verpackungssteuer nach Emballageafgiftsloven)0 DKK/Stück für 2026 und 2027 (Lov nr. 1776 af 29/12/2025); ab 2028 wieder Sätze von 2025. Weiterhin besteuert bleiben u. a. Verpackungen für Spirituosen/Wein, Bier/Erfrischungsgetränke sowie Tragetaschen und Einweggeschirr (gewichtsbasierte Abgaben).01.01.2026 (befristete Nullsetzung bis 31.12.2027)Getränke-/Behälterverpackungen (volumenbasiert) – für industrielle Transportverpackung in der Regel nicht relevant
DPA-Registrierungsgebühr1.000 DKK für den ersten Produktbereich, 500 DKK je weiteren2024einmalig je registriertem Unternehmen
DPA-Jahresgebühr Emballage74,67 DKK/t (2025), Mindestgebühr 250 DKK (bei ≤ 3,35 t)2025alle registrierten Hersteller, mengenbasiert
Gebühren der kollektiven Ordnung (z. B. VANA) je Materialfraktion, getrennt Haushalt/GewerbePreisliste des jeweiligen Anbieters; Preisdeckel-/Benchmark-Modell politisch beschlossen, greift ab Gebühr 2027 (Stand Juni 2026 noch nicht endgültig umgesetzt, Rückzahlungen an Kommunen möglich)01.10.2025Einwegverpackung Haushalt und Gewerbe
Verwaltungsgebühr Miljøstyrelsenunsicher (Betrag nicht ermittelt)2025Hersteller

Pfandsystem (Getränke)

Status
in Betrieb
Seit / ab
2002 (Dansk Retursystem A/S)
Umfang
Einweg- und Mehrwegverpackungen aus Plastik, Aluminium und Glas für Bier, Erfrischungsgetränke, Cider, Eistee, Wasser, Saft, Mixgetränke; Pant A = 1 DKK, Pant B = 1,5 DKK, Pant C = 3 DKK; Hersteller/Importeure müssen sich bei Dansk Retursystem registrieren und die Pantkennzeichnung anbringen; Rücklaufquote 2025: 92 %.

Für Transportverpackung ohne Belang; aufgeführt der Vollständigkeit halber (Art. 50 PPWR: Pflicht ab 2029).

Quellen

  1. Dansk Producentansvar – Packaging legislation (BEK 1146/2025) (abgerufen 2026-08-30)
  2. Dansk Producentansvar – Who has producer responsibility for packaging? (abgerufen 2026-08-30)
  3. Dansk Producentansvar – Economy (DPA-Gebühren) (abgerufen 2026-08-30)
  4. Miljøstyrelsen – Typiske spørgsmål og svar (8-t-Grenze, Meldefrist 2027, Export) (abgerufen 2026-08-30)
  5. VANA – Er I omfattet af producentansvaret for emballage? (abgerufen 2026-08-30)
  6. VANA – Fritagelse for emballageafgift trådt i kraft (2026) (abgerufen 2026-08-30)
  7. DI/TMI – Nyt producentansvar for emballage: træemballage og genbrugsemballage (abgerufen 2026-08-30)
  8. EY Danmark – Nye regler om producentansvar for emballage (1.10.2025) (abgerufen 2026-08-30)
  9. DAKOFA – Høring om supplerende danske regler til EU's emballageforordning (abgerufen 2026-08-30)
  10. talogtanker.dk – Producentansvar: nye regler fra 12. august 2026 (Udpakker-Regel) (abgerufen 2026-08-30)
  11. Dansk Erhverv – Priserne stiger for producentansvaret for emballage (Juni 2026) (abgerufen 2026-08-30)
  12. KL – Høringssvar Emballagebekendtgørelsen 2026 (abgerufen 2026-08-30)
  13. VANA – Labeling of the packaging (Kennzeichnung) (abgerufen 2026-08-30)
  14. Wikipedia (da) – Flaskepant (Pantsätze) (abgerufen 2026-08-30)

Hinweise aus der Recherche: Für B2B-Versender aus dem Ausland: Wer direkt an dänische gewerbliche Endnutzer liefert (z. B. Vakuumpumpe an einen Anwender), ist als Fernverkäufer herstellerverantwortlich für Verkaufs- und Transportverpackung und braucht Registrierung + bemyndiget repræsentant + kollektive Ordnung. Wer an einen dänischen Importeur/Händler liefert, der die Ware weiterverkauft, ist selbst nicht verpflichtet; ab 12.08.2026 trägt der dänische Importeur, der Transportverpackung entfernt (Udpakker), die Verantwortung dafür. Die Registrierungsquote war niedrig (ca. 5.000 von geschätzt 41.000 Betroffenen bis 31.08.2024) – Behörden fokussieren Nachregistrierung. Verpackungssteuer ist 2026–2027 auf null gesetzt, spielt für Industrieverpackung ohnehin kaum eine Rolle.

Kein Rechtsrat — die Angaben dienen der Orientierung und sind vor verbindlichen Schritten mit der jeweiligen Registerstelle bzw. einem Fachberater abzugleichen.