Verpackungspflichten in den EU-Mitgliedstaaten
Register, EPR, Meldung, Kennzeichnung, Abgaben und Pfand regelt jedes Land selbst. 27 Länder, 5 als Zielmarkt geführt.
| Land | Zielmarkt | Herstellerregister | Transport- verpackung |
Bevollmächtigter | Meldung | Kennzeichnung | Abgaben | Pfand | Stand |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Belgien BE | — | kein Register · Valipac / Fost Plus | Registerpflicht | bedingt | jährlich / vierteljährlich | keine nationale | nur Getränkeverpackung | geplant | 08/2026mittel |
Belgien kennt kein staatliches Register: Haushaltsverpackungen laufen über Fost Plus, gewerbliche über Valipac (Erklärung bis 28.02., Bagatellgrenze 300 kg/Jahr). Neu seit 12.08.2026: Der ausländische Lieferant, der verpackte Ware erstmals in Belgien bereitstellt, muss sich bei Valipac registrieren — bisher war der belgische Kunde zuständig.
Ohne Niederlassung ist nach Art. 45 PPWR ein belgischer Bevollmächtigter zu benennen. Keine Kennzeichnungspflicht; Abgaben nur auf Getränke- und bestimmte Einwegverpackungen. Pfand ist geplant. | |||||||||
| Bulgarien BG | — | Register ИАОС (ExEA) | Registerpflicht | bedingt | jährlich / monatlich | Pflicht | Produktgebühr ohne PRO | geplant | 08/2026mittel |
Wer verpackte Ware erstmals in Bulgarien bereitstellt — auch für den Eigenbedarf —, trägt sich vor Aufnahme der Tätigkeit im Register der Umweltagentur (ИАОС) ein und tritt entweder einer Verwertungsorganisation (Ecopack, Ecobulpack, Bulecopack …) bei oder zahlt die staatliche Produktgebühr (Kunststoff 2,33 BGN/kg). Transportverpackung ist voll erfasst, ohne Bagatellgrenze.
Jahresbericht bis 31.03., Monatsmeldung an die Organisation. Pflicht: Materialkennzeichnung nach 97/129/EG auf jeder Verpackung. Kein gesetzlicher Bevollmächtigter, praktisch aber lokale Unterstützung (qualifizierte e-Signatur) nötig. | |||||||||
| Dänemark DK | — | DPA-Register (virk.dk) | Registerpflicht | Pflicht | jährlich | keine nationale | Emballageafgift, 2026/27 ausgesetzt | in Betrieb | 08/2026hoch |
Dänemark hat seit 01.10.2025 eine volle Herstellerverantwortung, die Transport- und Gewerbeverpackung einschließt: Registrierung im DPA-Register, Pflichtmitgliedschaft in einer kollektiven Ordnung (VANA, ERP …) für alle Einwegverpackungen, Mengenmeldung jährlich (Januar bis Mai). Die 8-t-Grenze befreit nicht, sie senkt nur den Meldeaufwand.
Ausländische Unternehmen ohne dänische Niederlassung, die direkt an dänische Endnutzer liefern, müssen einen Bevollmächtigten benennen; bei Lieferung an einen dänischen Importeur ist dieser zuständig. Keine Kennzeichnungspflicht; die Verpackungssteuer ist 2026/27 auf 0 DKK gesetzt. | |||||||||
| Deutschland DE | ERLEDIGT | LUCID (ZSVR) | Registerpflicht | bedingt | jährlich | keine nationale | — | in Betrieb | 08/2026hoch |
In Deutschland ist die LUCID-Registrierung für jeden Pflicht, der verpackte Ware erstmals in Verkehr bringt — auch nur mit Transportverpackung, ohne Bagatellgrenze. Transport- und Industrieverpackung ist nicht systembeteiligungspflichtig (keine Lizenzgebühr), muss aber unentgeltlich zurückgenommen und verwertet werden; ab 2028 ist eine ZSVR-Zulassung oder der Anschluss an eine zugelassene Organisation (sOfH) nötig.
Seit 12.08.2026 (VerpackDG) brauchen ausländische Hersteller, die direkt an deutsche Endnutzer liefern — auch gewerbliche —, einen Bevollmächtigten. Keine Pflichtkennzeichnung, keine Verpackungssteuer; Mengenmeldung jährlich, Vollständigkeitserklärung erst ab 30 bis 80 t. | |||||||||
| Estland EE | — | PAKIS | Registerpflicht | Pflicht | jährlich / vierteljährlich | keine nationale | Pakendiaktsiis ohne PRO | in Betrieb | 08/2026mittel |
Estland verlangt die Registrierung im Verpackungsregister PAKIS ab dem ersten Kilogramm — auch für Transportverpackung. Die Rücknahme- und Recyclingpflicht wird praktisch durch Vertrag mit einer Rücknahmeorganisation (ETO, EPP, TVO) erfüllt; sonst fällt die Verpackungsverbrauchsteuer an (Kunststoff 2,50 €/kg).
Jahresbericht bis 31.03., Audit ab 20 t/Jahr. Unternehmen ohne estnische Niederlassung, die direkt an estnische Nutzer liefern, müssen einen Bevollmächtigten mit estnischer Adresse benennen. Keine Pflichtkennzeichnung; Pfand seit 2005. | |||||||||
| Finnland FI | — | Tuottajarekisteri (LVV) | Registerpflicht | optional | jährlich | keine nationale | — | in Betrieb | 08/2026hoch |
Finnland erfasst Gewerbe- und Transportverpackung vollständig; die Erfüllung läuft praktisch nur über den Beitritt zu einer Herstellergemeinschaft (Rinki/SPT oder Sumi), die die Meldung an die Behörde LVV übernimmt. Die frühere Umsatzschwelle von 1 Mio. € ist seit 2024 abgeschafft; Gebühren für Gewerbeverpackung sind sehr niedrig.
Seit 12.08.2026 ist bei unmarkierter Transportverpackung der Hersteller/Importeur der Verpackung verantwortlich, nicht der verpackende Betrieb. Ausländische Direktlieferanten treten selbst bei oder benennen einen finnischen Bevollmächtigten (optional). Keine Pflichtkennzeichnung, Steuer nur auf Getränkeverpackung. | |||||||||
| Frankreich FR | OFFEN | SYDEREP (ADEME) | teilweise | Pflicht | jährlich | Pflicht | — | geplant | 08/2026hoch |
Frankreich führt die Herstellerverantwortung für Industrie-, Gewerbe- und Transportverpackung zum 01.01.2027 ein: Beitritt zu Citeo Pro, Léko Pro oder Twiice bis Ende 2026, danach Jahresdeklaration und Öko-Beiträge (Kunststoff rund 218 €/t, Karton rund 35 €/t). Bis dahin fallen für reine B2B-Verpackung keine Beiträge an.
Seit 10.07.2026 muss jeder nicht in Frankreich niedergelassene Hersteller einen Mandataire benennen; die Registrierung (IDU über SYDEREP/ADEME) läuft über ihn. Triman und Info-tri sind nur für Haushaltsverpackung Pflicht; Pfand ist geplant. | |||||||||
| Griechenland GR | — | ΕΜΠΑ (ΕΟΑΝ) | Registerpflicht | Pflicht | jährlich / monatlich | keine nationale | 0,08 € je PVC-Verpackung | geplant | 08/2026mittel |
Griechenland erfasst Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackung: Registrierung im nationalen Herstellerregister ΕΜΠΑ (die Nummer gehört auf Rechnungen) und Beitritt zu einem System (HERRCO), das auch gewerbliche Verpackung aufnimmt. Importeure verpackter Ware gelten als Hersteller, auch beim Eigenbedarf.
Nicht in Griechenland niedergelassene Lieferanten, die an griechische Endnutzer liefern, brauchen einen Bevollmächtigten (Pflicht). Jahresmeldung bis 31.03. Kein Sortierlabel; Abgabe 0,08 € je PVC-haltiger Verpackung. Pfand in Vorbereitung. | |||||||||
| Irland IE | — | kein Register · Repak | Registerpflicht | Pflicht | halbjährlich / jährlich | keine nationale | — | in Betrieb | 08/2026hoch |
Irland hat kein staatliches Register — alles läuft über Repak (Lizenz bis 2036). Pflichtmitglied ist, wer mehr als 1 Mio. € Umsatz und mehr als 10 t Verpackung/Jahr auf dem irischen Markt hat; ob diese Schwelle seit der PPWR noch gilt, ist offen. Transportverpackung zählt voll zur gemeldeten Tonnage (Meldung halbjährlich, Gebühren je Stufe der Lieferkette).
Seit 12.08.2026 brauchen nicht in Irland niedergelassene Hersteller mit Direktlieferung an irische Endnutzer einen Bevollmächtigten. Keine Pflichtkennzeichnung, keine Verpackungssteuer; Pfand seit 2024. | |||||||||
| Italien IT | OFFEN | kein Register · CONAI | Registerpflicht | bedingt | monatlich / vierteljährlich | Pflicht | CONAI-Beitrag; Plastic Tax ab 2027 | — | 08/2026mittel |
Italien kennt kein staatliches Register; die Pflichtmitgliedschaft bei CONAI mit dem Umweltbeitrag CAC auf jede erstmals in Italien übergebene Verpackung ersetzt sie. Für ausländische B2B-Versender ist praktisch der italienische Importeur der CAC-Schuldner (Pauschalverfahren); eine eigene CONAI-Mitgliedschaft ist freiwillig.
Wichtig: Die Umweltkennzeichnung (Materialcode nach 97/129/EG) ist seit 2023 für alle Verpackungen Pflicht — auch für Kartons, Folien und Paletten. Die CAC-Sätze für Kunststoff steigen zum 01.10.2026; die Plastic Tax ist erneut auf 01.01.2027 verschoben. Kein Pfandsystem. | |||||||||
| Kroatien HR | — | RPPO (FZOEU) | Registerpflicht | bedingt | monatlich / jährlich | keine nationale | Fondsgebühr je Tonne | in Betrieb | 08/2026mittel |
Kroatien arbeitet mit einem Fondsmodell: Der Hersteller/Importeur registriert sich im RPPO und zahlt je Tonne und Material an den Umweltfonds FZOEU (z. B. Holz 19,91 €/t, Kunststoff bis 99,54 €/t) — Transportverpackung zu denselben Sätzen, ohne Bagatellgrenze. Die Meldung ist monatlich (bis zum 20.), der Zugang setzt eine kroatische e-Identität voraus, sodass ausländische Firmen praktisch einen Dienstleister brauchen.
Ein Bevollmächtigter ist nur für B2C-Versand Pflicht; bei B2B-Lieferung an einen kroatischen Importeur ist dieser zuständig. Materialkennzeichnung freiwillig; Pfand seit 2006. | |||||||||
| Lettland LV | — | VVD-Register / VID | Registerpflicht | bedingt | vierteljährlich / jährlich | keine nationale | DRN ohne PRO (Kunststoff 1,25 €/kg) | in Betrieb | 08/2026mittel |
Lettland erhebt die Naturressourcensteuer (DRN) auf alle Verpackungen einschließlich Transportverpackung (Holz/Papier 0,24 €/kg, Kunststoff 1,25 €/kg, EPS 44 €/kg). Ab 300 kg Verpackung/Jahr muss man einem RAS-System (LZP, Zaļā josta …) beitreten, das die Steuer ersetzt — sonst wird sie doppelt fällig.
Ausländische Unternehmen registrieren sich beim Finanzamt VID oder bevollmächtigen einen lettischen Händler. Steuererklärung quartalsweise, RAS-Bericht jährlich. Keine Pflichtkennzeichnung außer dem Pfandzeichen; Pfand seit 2022. | |||||||||
| Litauen LT | — | GPAIS | Registerpflicht | bedingt | vierteljährlich / jährlich | keine nationale | Umweltsteuer ohne PRO | in Betrieb | 08/2026mittel |
Litauen verlangt Registrierung und Verpackungsbuchführung im System GPAIS ab dem ersten Kilogramm — Quartalsjournale (30 Tage nach Quartalsende) und Jahresbericht, Transportverpackung eingeschlossen. Ab 0,5 t/Jahr ist ein Vertrag mit einer lizenzierten Organisation (Žaliasis taškas, Gamtos ateitis, PTO) Pflicht, sonst fällt die hohe Umweltverschmutzungssteuer an (Kunststoff über 750 €/t).
Ausländische Lieferanten registrieren sich direkt oder bevollmächtigen einen Vertreter. Keine allgemeine Kennzeichnungspflicht; Pfand seit 2016. | |||||||||
| Luxemburg LU | — | kein Register · Valorlux | Registerpflicht | bedingt | jährlich | keine nationale | — | — | 08/2026mittel |
Luxemburg hat kein staatliches Register; die Pflichten werden durch Mitgliedschaft bei Valorlux erfüllt — ohne Bagatellgrenze (Mindestbeitrag 50 €/Jahr). Industrie- und Transportverpackung ist seit dem Erklärungsjahr 2024 deklarationspflichtig (jährlich bis 28.02.).
Verantwortlich ist der luxemburgische Erstempfänger/Importeur; viele Kunden bitten den Lieferanten, die Verpackung bei Valorlux zu übernehmen, was zulässig ist. Ein Bevollmächtigter ist bisher nicht vorgeschrieben (Gesetzentwurf 8482 in Beratung). Keine Pflichtkennzeichnung, keine Verpackungssteuer, kein Pfand. | |||||||||
| Malta MT | — | ERA-Register | Registerpflicht | bedingt | jährlich | keine nationale | — | in Betrieb | 08/2026mittel |
Malta verlangt ab 100 kg Verpackung/Jahr die Registrierung bei der Umweltbehörde ERA (jährliche Erneuerung und Bericht bis 31.03.) und den Beitritt zu einem Scheme (GreenPak oder Green MT); Transportverpackung um importierte Ware zählt mit.
Bei B2B-Lieferungen ist regelmäßig der maltesische Importeur der Hersteller; ein Bevollmächtigter ist nur für B2C-Versand vorgesehen. Keine Pflichtkennzeichnung, keine Verpackungssteuer; Pfand seit 2022. | |||||||||
| Niederlande NL | ERLEDIGT | kein Register · Verpact | Registerpflicht | bedingt | jährlich | keine nationale | — | in Betrieb | 08/2026mittel |
Die Niederlande sind für ausländische B2B-Versender derzeit das unkomplizierteste Land: Verantwortlich ist der niederländische Producent/Importeur, der die Ware erstmals in Verkehr bringt oder auspackt; er meldet bei Verpact und zahlt die Abfallbeheersbijdrage erst ab 50.000 kg/Jahr (Aangifte bis 31.03.). Ein Bevollmächtigter ist nicht vorgesehen.
Vorbehalt: Verpact prüft bis Ende 2026, ob die Verantwortung für Transportverpackung nach der PPWR auf den ausländischen Lieferanten übergeht — mit möglicher Rückwirkung ab 12.08.2026. Keine Pflichtkennzeichnung, keine Verpackungssteuer; Pfand seit 2005. | |||||||||
| Österreich AT | ÜBERFÄLLIG | EDM (edm.gv.at) | Registerpflicht | bedingt | jährlich / vierteljährlich | keine nationale | — | in Betrieb | 08/2026hoch |
Österreich lizenziert auch gewerbliche und Transportverpackungen: Der Primärverpflichtete muss einem Sammel- und Verwertungssystem (z. B. ARA) beitreten und jährlich Mengen melden (bis 15.03.); eine physische Rücknahmepflicht gibt es nicht. Bei Lieferung an einen österreichischen Importeur oder Kunden ist dieser Primärverpflichteter.
Wer direkt an Endnutzer liefert, registriert sich im EDM; ein Bevollmächtigter ist nur für B2C-Versandhandel Pflicht, für B2B optional. Keine nationale Kennzeichnungspflicht, keine Verpackungssteuer; Einwegpfand seit 2025. | |||||||||
| Polen PL | — | BDO | Registerpflicht | bedingt | jährlich | keine nationale | Produktgebühr bei Zielverfehlung | in Betrieb | 08/2026hoch |
Polen unterscheidet nicht zwischen Haushalts- und Gewerbeverpackung: Wer verpackte Ware erstmals in Polen in Verkehr bringt, registriert sich vorab im BDO (die Nummer gehört auf Rechnungen), weist die Recyclingquoten für alle Materialien nach — selbst oder über eine Verwertungsorganisation (Rekopol u. a.) — und meldet jährlich bis 15.03. Bei Zielverfehlung wird die Produktgebühr fällig.
Ausländische Firmen registrieren sich selbst (Bevollmächtigter mit PESEL nötig) oder über einen autorisierten Vertreter. Keine Pflichtkennzeichnung; Pfand seit 10/2025. Die PPWR-Anpassung (UC100) ist noch nicht beschlossen. | |||||||||
| Portugal PT | — | SILiAmb (SIRER) | Registerpflicht | bedingt | jährlich | keine nationale | — | in Betrieb | 08/2026mittel |
Portugal hat die Herstellerverantwortung zum 01.01.2025 auf alle Industrie- und Transportverpackungen ausgedehnt: Registrierung im SILiAmb (SIRER), Übertragung an eine Entidade Gestora (Sociedade Ponto Verde, Novo Verde, Electrão) und Jahreserklärung bis 31.03.
In der Regel ist der portugiesische Importeur/Kunde der pflichtige „embalador“ — das sollte vertraglich geklärt werden. Ausländische Hersteller ohne Niederlassung benennen einen representante autorizado. Keine Kennzeichnungspflicht für Einwegverpackung; Pfand seit 04/2026. | |||||||||
| Rumänien RO | — | kein Register · AFM / OIREP | Registerpflicht | bedingt | monatlich / jährlich | keine nationale | AFM 2 Lei/kg bei Zielverfehlung | in Betrieb | 08/2026mittel |
Rumänien hat kein Register nach PPWR-Muster: Wer verpackte Ware erstmals bereitstellt, registriert sich beim Umweltfonds AFM, meldet monatlich (bis zum 25.) und erfüllt die Verwertungsziele selbst oder über eine OIREP (Ecosynergy, FEPRA, Greenpoint …); Fehlmengen kosten 2 Lei/kg. Transportverpackung ist voll erfasst, ohne Bagatellgrenze.
Bei Direktlieferung an Endnutzer gilt der ausländische Lieferant als Inverkehrbringer, sonst der rumänische Importeur. Keine Pflichtkennzeichnung außer für Mehrwegverpackung; Pfand seit 11/2023. | |||||||||
| Schweden SE | — | Naturvårdsverket (EUPA) | Registerpflicht | bedingt | jährlich / monatlich | keine nationale | — | in Betrieb | 08/2026hoch |
Schweden verlangt vor der ersten Bereitstellung die Registrierung bei Naturvårdsverket und die Beauftragung einer zugelassenen Herstellerverantwortungsorganisation (NPA, TMR …) — auch für reine Gewerbe- und Transportverpackung; Eigen-Compliance gibt es nicht. Jahresmeldung bis 31.03.; Gebühren für Gewerbeverpackung 2026 minimal, ab 2027 deutlich höher.
Lieferung an einen schwedischen Importeur löst keine eigene Pflicht aus; bei Direktlieferung kann ein schwedisches ombud bevollmächtigt werden. Keine Pflichtkennzeichnung, keine Steuer; Sanktionsgebühr 10.000 SEK bei Versäumnis. Pfand seit 1984. | |||||||||
| Slowakei SK | — | Register MŽP (ISOH) | Registerpflicht | bedingt | vierteljährlich / jährlich | keine nationale | — | in Betrieb | 08/2026hoch |
Die Slowakei ist streng: Registrierung im Herstellerregister des Umweltministeriums vor dem ersten Inverkehrbringen, ohne Mengenschwelle — auch für ausländische Lieferanten. Ab 100 kg/Jahr ist ein Vertrag mit einer OZV (NATUR-PACK, ENVI-PAK, 1. OZV …) Pflicht, die Quartalsmeldungen und Ziele übernimmt; Industrieverpackung läuft über dieselbe OZV zu niedrigeren Sätzen.
Jahresmeldung an das Ministerium bis 28.02. Ausländische Hersteller ohne Sitz erfüllen ihre Pflichten über einen slowakischen Bevollmächtigten. Keine Pflichtkennzeichnung; Pfand seit 2022. | |||||||||
| Slowenien SI | — | Evidenca (ARSO) | Registerpflicht | bedingt | vierteljährlich / jährlich | keine nationale | Umweltabgabe ab 15 t | — | 08/2026mittel |
Slowenien: Eintrag ins Herstellerverzeichnis bei ARSO und Vertrag mit einer DROE-Gesellschaft (Interzero, Slopak, Surovina …) für alle Verpackungen einschließlich Paletten und Folie; unter 1.000 kg/Jahr nur Pauschale, ab 15 t zusätzlich Umweltabgabe. Quartalsmeldung an die DROE, Jahresmeldung bis 31.03.
Bei B2B-Lieferungen ist der slowenische Empfänger der Hersteller; ausländische Fernverkäufer an Endnutzer brauchen einen Bevollmächtigten. Das System wird 2026/27 per neuer Verordnung reformiert. Keine Pflichtkennzeichnung; Pfand nicht vor 2031. | |||||||||
| Spanien ES | — | RPP (MITECO) | Registerpflicht | Pflicht | jährlich / monatlich | Pflicht | Plastiksteuer 0,45 €/kg | geplant | 08/2026hoch |
Spanien ist für B2B-Versender das anspruchsvollste Land: Seit 01.01.2025 gilt die Herstellerverantwortung auch für Gewerbe- und Industrieverpackung (Paletten, Kartons, Folie, Umreifung). Wer verpackte Ware erstmals in Spanien in Verkehr bringt, braucht die Registrierung im RPP (ENV-Nummer), ein kollektives System (Envalora, GENCI, Ecoembes Comerciales …) und die Jahresmeldung bis 31.03.
Ausländische Hersteller müssen zwingend einen representante autorizado benennen — sonst haftet der spanische Kunde subsidiär. Dazu kommt die Plastiksteuer (0,45 €/kg nicht recycelter Kunststoff, auch auf Folie und Umreifung). Sortierkennzeichnung ist nur für Haushaltsverpackung Pflicht. | |||||||||
| Tschechien CZ | — | Seznam osob (MŽP) · EKO-KOM | Registerpflicht | bedingt | vierteljährlich / jährlich | keine nationale | — | geplant | 08/2026mittel |
In Tschechien laufen alle Verpackungen — auch Industrie- und Transportverpackung — über EKO-KOM (Quartalsmeldung und -abrechnung); die Befreiung (≤ 300 kg und ≤ 25 Mio. CZK Umsatz, kumulativ) greift für Industriegüterhersteller praktisch nie. Dazu der Eintrag in die Liste der Personen beim Umweltministerium.
Bei Lieferung an einen tschechischen Importeur ist dieser pflichtig, bei Direktlieferung an Endnutzer der Lieferant. Kein Pflicht-Bevollmächtigter, keine Pflichtkennzeichnung, keine Verpackungssteuer. Pfand ist diskutiert, aber nicht beschlossen. | |||||||||
| Ungarn HU | — | Gyártói nyilvántartás (OKIR) | Registerpflicht | bedingt | vierteljährlich / jährlich | keine nationale | MOHU-EPR-Gebühr | in Betrieb | 08/2026hoch |
Ungarn hat seit 01.07.2023 ein zentrales Konzessionsmodell: Der EPR-Pflichtige registriert sich bei der Abfallbehörde, meldet vierteljährlich (bis zum 20. nach Quartalsende) alle Verpackungen nach Material und zahlt die gesetzliche EPR-Gebühr an MOHU — auch auf Transportverpackung, ohne Ermäßigung (Kunststoff ca. 0,55 €/kg).
Bei B2B-Lieferungen ist in der Regel der ungarische Kunde als Erstinverkehrbringer bzw. Eigenverbraucher (Auspacken importierter Ware) pflichtig. Bevollmächtigter nur für B2C-Versand Pflicht. Keine Pflichtkennzeichnung; Pfand seit 2024. | |||||||||
| Zypern CY | — | kein Register · Green Dot Cyprus | Registerpflicht | bedingt | jährlich | keine nationale | — | geplant | 08/2026mittel |
Zypern hat kein staatliches Register; die Pflichten werden durch Mitgliedschaft bei Green Dot Cyprus erfüllt — unter 2 t/Jahr nur Meldepflicht, darüber volle Beiträge, gewerbliche Tarife deutlich niedriger als für Haushaltsverpackung. Importeure verpackter Ware sind pflichtig, auch für den Eigenbedarf; bei B2B-Lieferung an einen zyprischen Kunden ist üblicherweise dieser Mitglied.
Jahresdeklaration bis Ende Februar. Kein Pflicht-Bevollmächtigter im nationalen Recht, kein Pflichtlabel, keine Verpackungssteuer; Pfand in Vorbereitung. | |||||||||
Abgaben: nur staatliche Abgaben, die Transportverpackung treffen können (Systementgelte sind keine Steuern). Bevollmächtigter: für Hersteller ohne Niederlassung im Land. Kein Rechtsrat — Details und Quellen je Land auf der Detailseite.