Finnland FI
Verpackungspflichten für Versender · Stand 30.08.2026 · Verlässlichkeit: hoch
Rechtsgrundlage & Behörde
- Gesetz
- Jätelaki(Abfallgesetz) 646/2011, 6. Kapitel Tuottajavastuu, mit ergänzenden Verordnungen (Valtioneuvoston asetus pakkauksista ja pakkausjätteistä – Nummer nicht verifiziert, unsicher); seit 12.08.2026 gilt die PPWR-Herstellerdefinition direkt. Ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz (kiertotalouslaki) als Ersatz des Jätelaki ist in Vorbereitung.
- Behörde
- Lupa- ja valvontavirasto(LVV, Finnische Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde) – seit 01.01.2026 landesweit zuständig für Tuottajavastuu und das Tuottajarekisteri; bis 31.12.2025 Pirkanmaan ELY-keskus
- PPWR-Umsetzung
- PPWR gilt seit 12.08.2026 unmittelbar; die finnische Herstellerdefinition (Verpacker/Importeur) wurde zum 12.08.2026 durch die PPWR-Definition ersetzt (Markeninhaber; Transportverpackung → Hersteller/Importeur der Verpackung; Kleinstunternehmensausnahme; Fernverkäufer an Endnutzer). Aufsicht seit 01.01.2026 bei der neuen Lupa- ja valvontavirasto (LVV) statt Pirkanmaan ELY. Ein Kreislaufwirtschaftsgesetz (kiertotalouslaki) zur Ablösung des Jätelaki ist in Vorbereitung; Durchführungsrechtsakte/Leitlinien werden 2026 ff. erwartet. Åland hat seit 18.02.2026 eine eigene SPT-Preisliste.
- Sanktionen
- Laiminlyöntimaksu (Versäumnisgebühr) in Höhe von 1 % des Vorjahresumsatzes, mindestens 500 €, höchstens 500.000 €; bei Verstößen gegen Datenmeldepflichten 500 € bis 10.000 €. LVV kann zudem Anordnungen erlassen.
Herstellerregister
- Register
- Tuottajarekisteri (LVV)Tuottajarekisteri (Herstellerregister der LVV); Eintrag in der Praxis über den Beitritt zu einer zugelassenen tuottajayhteisö
- Wer?
- Bis 11.08.2026: in Finnland ansässige Unternehmen, die Produkte für den finnischen Markt verpacken/verpacken lassen (ohne Service-/Landwirtschaftsverpackung), verpackte Produkte nach Finnland importieren oder Service-/Landwirtschaftsverpackung herstellen/importieren, sowie ausländische Fernverkäufer, die direkt an Nutzer in Finnland verkaufen (Verbraucher UND Unternehmen). Seit 12.08.2026 (PPWR): wer Verpackung/verpackte Ware unter eigenem Namen oder eigener Marke erstmals in Finnland bereitstellt (Markeninhaber), Importeure, Fernverkäufer an finnische Endnutzer; bei unmarkierter Transportverpackung ist der Hersteller/Importeur der Verpackung verantwortlich, nicht mehr der Verwender; Auffangregel: wer die Verpackung entfernt, wenn kein anderer Hersteller identifizierbar ist. Kleinstunternehmen (<10 Beschäftigte, <2 Mio. € Umsatz) bleiben bei markierter Fremdverpackung nicht verantwortlich (Verantwortung beim Hersteller).
- Schwellen
- Keine. Die frühere Schwelle von 1 Mio. € weltweitem Jahresumsatz wurde zum 01.01.2024 abgeschafft; seitdem sind alle Unternehmen unabhängig von Größe und Menge verpflichtet.
- Transportverpackung
- ja
- Nummernformat
- —
B2B- / Transportverpackung
Gewerbe-/Transportverpackung (yrityspakkaus) ist vollständig erfasst; die Erfüllung erfolgt praktisch ausschließlich über Beitritt zu einer tuottajayhteisö (SPT via Rinki oder Sumi), die Sammlung, Verwertung, Berichterstattung an LVV und Zielerreichung übernimmt. Eigen-Compliance mit Einzelzulassung im Tuottajarekisteri ist rechtlich möglich, aber unüblich. Gewerbeverpackungen haben eigene, deutlich niedrigere Recyclinggebühren (SPT 2025: Papier/Karton 0,0028 €/kg, Kunststoff 0,053–0,259 €/kg je Klasse, Metall 0,015–0,019 €/kg, Glas 0,044–0,064 €/kg, Holz 0,0016–0,0021 €/kg; Sumi 2026: Wellpappe 0,0065 €/kg, Kunststoff 0,081–0,295 €/kg, Alu 0,025–0,052 €/kg, Glas 0,074 €/kg, Holzpaletten 0,0014–0,0022 €/kg). Seit 12.08.2026 verschiebt sich die Verantwortung für unmarkierte Transportverpackung auf den Hersteller/Importeur der Verpackung; ein finnischer Verwender muss sich dafür nicht mehr registrieren. Ausländischer B2B-Lieferant: Verkauf an finnische Wiederverkäufer löst keine eigene Pflicht aus; Direktlieferung an finnische gewerbliche Endnutzer macht ihn zum Fernverkäufer-Hersteller (Beitritt zu tuottajayhteisö oder Bevollmächtigter).
Systeme / Organisationen (PRO)
Bevollmächtigter
optional
Für Verpackungen kann ein in einem anderen Staat niedergelassener Fernverkäufer seine Pflichten entweder durch direkten Beitritt zu einer finnischen tuottajayhteisö oder durch Benennung eines in Finnland niedergelassenen valtuutettu edustaja erfüllen (LVV). Eine PFLICHT zum bevollmächtigten Vertreter besteht national nur für Elektro-/Elektronikgeräte, SUP-Produkte, kunststoffhaltige Fanggeräte und Batterien. Ob Art. 45 Abs. 3 PPWR (Pflicht-Bevollmächtigter für Fernverkäufer) seit 12.08.2026 in Finnland strenger ausgelegt wird, ist unsicher.
Mengenmeldung
- Frequenz
- jährlich
- Fristen
- Jährliche Meldung der Verpackungsmengen des Vorjahres über das Rinki-Portal bzw. Sumi (Frist im Frühjahr, genaues Datum nicht ermittelt – unsicher); die tuottajayhteisö meldet an LVV.
- Hinweise
- Ab 12.08.2026 sind Teebeutel und Kaffeekapseln als Verpackung mitzumelden; Kostenverantwortung erweitert sich auf Zusammensetzungsanalysen von Restmüll, Sortierkennzeichnung und Abfallvermeidung. SUP-Kosten der Kommunen werden ab 2026 nach tatsächlichen Kosten umgelegt.
Kennzeichnung
keine nationale Pflichtkennzeichnung Grüner Punkt: nicht erforderlich
Keine nationale Kennzeichnungspflicht außer dem Pantti-Pfandzeichen (Palpa) auf Getränkeverpackungen im Rücknahmesystem. Materialcodes und Sortierhinweise freiwillig; PPWR-Piktogramme ab 12.08.2028. Sprachanforderungen (Finnisch/Schwedisch) gelten nur für Produktinformationen, nicht für die Verpackungs-EPR.
Harmonisierte PPWR-Kennzeichnung (Art. 12) frühestens ab 12.08.2028 — Transportverpackung ist davon ausgenommen (außer E-Commerce); siehe PPWR-Zeitplan.
Steuern & Abgaben
| Abgabe | Satz | Seit | Anwendungsbereich |
|---|---|---|---|
| Juomapakkausvero (Getränkeverpackungssteuer, Gesetz 1037/2004 – Nummer unsicher) | 0,51 €/Liter für bestimmte alkoholische Getränke und Erfrischungsgetränke; Befreiung bei Mitgliedschaft in einem zugelassenen Rücknahmesystem (Palpa) | 2005 | Getränkeverpackungen – für Industrieverpackung irrelevant |
| SPT (Rinki) Gebühren | Registrierung 0 €; Yrityspalvelumaksu 0,00088 €/kg, min. 44 €, max. 3.500 €/Vertrag/Jahr (2025); Recyclinggebühren je kg getrennt Verbraucher/Gewerbe (2026-Liste veröffentlicht, Werte nicht abrufbar – unsicher) | 2025 | SPT-Vertragspartner |
| Sumi Oy Gebühren 2026 | Registrierung 0 €; Yrityspalvelumaksu 0,0019 €/kg, min. 39 €, max. 3.990 €/Vertrag/Jahr; z. B. Verbraucher-Wellpappe 0,079 €/kg, Gewerbe-Wellpappe 0,0065 €/kg, Monokunststoff 0,282 (Verbraucher) / 0,081 €/kg (Gewerbe), Glas 0,144 / 0,074 €/kg, markierte Paletten 0,0014 €/kg | 01.01.2026 | Sumi-Vertragspartner |
| Palpa Gebühren | Registrierungs- und Jahresgebühr nach Produktart/Menge; Recyclinggebühren ab 01.01.2026 neu festgesetzt | 2026 | Getränkehersteller/-importeure |
Pfandsystem (Getränke)
- Status
- in Betrieb
- Seit / ab
- 1996 (Dosen), 2008 (PET), 2012 (Glas) – Betreiber Suomen Palautuspakkaus Oy (Palpa)
- Umfang
- Aluminiumdosen, PET-Flaschen und Glasflaschen für Getränke; Pfand 0,15 € (Dose), 0,10/0,20/0,40 € (PET je Größe), 0,10 € (Glas) – Beträge aus Vorwissen, in dieser Recherche nicht bestätigt (unsicher); Beitritt befreit von der Getränkeverpackungssteuer; Rechtsgrundlage Jätelaki 646/2011 und Gesetz über die Verbrauchsteuer auf Getränkeverpackungen 526/2013 (laut Palpa).
Für Transportverpackung ohne Belang; aufgeführt der Vollständigkeit halber (Art. 50 PPWR: Pflicht ab 2029).
Quellen
- Rinki – What's producer responsibility? (Herstellerdefinition bis/ab 12.08.2026, Sanktionen) (abgerufen 2026-08-30)
- Lupa- ja valvontavirasto – PPWR täsmentää pakkausten tuottajan määritelmää (abgerufen 2026-08-30)
- Lupa- ja valvontavirasto – Tuottajavastuu etämyynnissä (Bevollmächtigter vs. tuottajayhteisö) (abgerufen 2026-08-30)
- Lupa- ja valvontavirasto – Tietoa tuottajavastuusta (abgerufen 2026-08-30)
- Sumi Oy – PPWR: what producers need to consider from 12 August 2026 (abgerufen 2026-08-30)
- Sumi Oy – Kierrätysmaksuhinnasto 2026 (abgerufen 2026-08-30)
- SPT – Hinnasto 2025 (PDF) (abgerufen 2026-08-30)
- Recyda – EPR in Finland Explained (1-Mio.-€-Schwelle seit 1.1.2024 abgeschafft) (abgerufen 2026-08-30)
- Erikoiskaupan liitto – PPWR muuttaa pakkausten tuottajavastuuta (abgerufen 2026-08-30)
- Palpa – Deposit-based system (abgerufen 2026-08-30)
Hinweise aus der Recherche: Wichtig für Industrie-Versender: Seit 12.08.2026 ist bei Transportverpackung ohne Marke der Hersteller/Importeur der Verpackung (nicht der verpackende Betrieb) verantwortlich; trägt die Transportverpackung die eigene Marke, bleibt der Auftraggeber der Verpackung verantwortlich. Die 1-Mio.-€-Umsatzschwelle existiert seit 01.01.2024 nicht mehr – kleine Importeure sind voll verpflichtet. Jahres-/Meldefristen und die SPT-Preisliste 2026 konnten nicht im Detail verifiziert werden.
Kein Rechtsrat — die Angaben dienen der Orientierung und sind vor verbindlichen Schritten mit der jeweiligen Registerstelle bzw. einem Fachberater abzugleichen.