Malta MT
Verpackungspflichten für Versender · Stand 30.08.2026 · Verlässlichkeit: mittel
Rechtsgrundlage & Behörde
- Gesetz
- Waste Management(Packaging and Packaging Waste) Regulations – Subsidiary Legislation 549.43 (L.N. 277/2006 unter dem Environment Protection Act Cap. 549, mehrfach geändert, u. a. L.N. 452/2021; konsolidierte Fassung 06.12.2024); ergänzend Waste Regulations S.L. 549.63 und Beverage Containers Recycling Regulations (BCRS)
- Behörde
- ERAEnvironment and Resources Authority (Herstellerregister, Zulassung der Schemes)
- PPWR-Umsetzung
- PPWR gilt seit 12.08.2026 unmittelbar; S.L. 549.43 (konsolidiert 06.12.2024) bleibt nationaler Rahmen. Keine spezifische PPWR-Anpassung der Verpackungsregulation gefunden – ERA konsultiert 2026 lediglich zu einer EPR-Ausweitung auf Nicht-Verpackungspapier (L.N.-Entwurf 2026). Unsicher, ob/wie ERA das Register an Art. 44 PPWR anpasst.
- Sanktionen
- Verstöße gegen S.L. 549.43 (Nichtregistrierung, fehlende Erneuerung/Berichte, kein Scheme-Beitritt) sind Straftatbestände nach dem Environment Protection Act; Sekundärquellen nennen Geldbußen bis 25.000 € (ekoniq/ComplyMarket) bzw. bis ca. 12.000 € für leichte und > 60.000 € für schwere/wiederholte Verstöße (amavat) – Angaben widersprüchlich, unsicher. Zusätzlich Verspätungsgebühr 70 €/Monat und mögliche Aussetzung der Tätigkeit.
Herstellerregister
- Register
- ERA-RegisterERA Register of Producers of Packaging or Packaging Material (WMP-Nummer)
- Wer?
- Jeder 'producer', der Verpackungen oder Verpackungsmaterial erstmals in Malta in Verkehr bringt – Hersteller, Importeure (auch von verpackten Waren, inkl. Transportverpackung) und Fernabsatzhändler. Registrierung bei ERA über das Portal servizz.gov.mt vor dem ersten Inverkehrbringen, jährliche Erneuerung. Bei Beitritt zu einem Scheme muss die Meldung innerhalb eines Monats bei ERA eingehen.
- Schwellen
- > 100 kg Verpackung/Jahr: volle Registrierung + jährliche Erneuerung bis 31. März (Verspätungsgebühr 70 €/angefangenem Monat ab 1. April, ERA-Verfahren vom 10.04.2025). <= 100 kg/Jahr: vereinfachte 'less than 100 kg'-Erklärung ohne Scheme-Pflicht, automatische Löschung nach 3 Kalenderjahren. Höhe der Registrierungsgebühr: nicht verifiziert (unsicher).
- Transportverpackung
- ja
- Nummernformat
- WMP/NNNNN/JJ (z. B. WMP/00250/07, WMP/00001/19)
B2B- / Transportverpackung
S.L. 549.43 unterscheidet nicht nach Haushalts- und Gewerbeverpackung: Wer > 100 kg Verpackung/Jahr (inkl. Paletten, Kartons, Folien um importierte Waren) erstmals in Malta in Verkehr bringt, muss sich bei ERA registrieren und entweder einem zugelassenen Scheme (GreenPak oder Green MT) beitreten oder als Self-Complier eigene Sammel-/Verwertungsnachweise mit Wirtschaftsprüfer-Testat erbringen (praktisch nur für Großunternehmen). Für den ausländischen B2B-Versender ohne Niederlassung ist regelmäßig der maltesische Importeur/Kunde der 'producer'; Scheme-Beiträge richten sich nach Menge und Material (Gebührentabellen nicht verifiziert). GreenPak deckt ausdrücklich 'household packaging' und 'transport packaging' ab; Green MT bietet Mitgliedern > 500 kg/Jahr kostenlose Abholung von Verpackungsabfällen. Eine Eigenrücknahmepflicht besteht nicht; Self-Compliance ist zulässig. Seit 12.08.2026 gelten zusätzlich PPWR Art. 44/45 unmittelbar.
Systeme / Organisationen (PRO)
Bevollmächtigter
bedingt (je nach Konstellation)
S.L. 549.43 sieht Bevollmächtigte vor; Pflicht nach nationalem Recht für Fernabsatzhändler, die direkt an maltesische Verbraucher liefern (Sekundärquellen). Für B2B-Lieferungen übernimmt üblicherweise der maltesische Importeur die Produzentenpflichten. Seit 12.08.2026 PPWR Art. 45 (Bevollmächtigter in jedem Mitgliedstaat ohne Niederlassung); Umsetzung durch ERA nicht dokumentiert – unsicher.
Mengenmeldung
- Frequenz
- jährlich
- Fristen
- Erneuerung der Registrierung und Jahresbericht bis 31. März für das Vorjahr (Mengen in Verkehr gebracht sowie gesammelt/recycelt/verwertet; bei Self-Compliance mit unabhängigem Auditor-Testat). Schemes melden ihrerseits an ERA (laut Sekundärquelle vierteljährlich; unsicher).
- Hinweise
- Verspätete Erneuerung: 70 €/Monat ab 1. April bis Jahresende.
Kennzeichnung
keine nationale Pflichtkennzeichnung Grüner Punkt: freiwillig (Lizenz)
Keine nationale Pflichtkennzeichnung für Verpackungen (weder Materialcodes noch Sortierhinweise); Materialcodes nach 97/129/EG freiwillig. Pflicht nur: BCRS-Pfandkennzeichnung auf pfandpflichtigen Getränkeverpackungen sowie SUP-Kennzeichnung (VO 2020/2151). Grüner Punkt: freiwillig; GreenPak ist Lizenznehmer des Grünen Punkts in Malta (PRO Europe). Sprache: Englisch/Maltesisch, keine spezifische Vorgabe für Verpackungskennzeichnung. Ab 12.08.2028 harmonisiertes PPWR-Label.
Harmonisierte PPWR-Kennzeichnung (Art. 12) frühestens ab 12.08.2028 — Transportverpackung ist davon ausgenommen (außer E-Commerce); siehe PPWR-Zeitplan.
Steuern & Abgaben
| Abgabe | Satz | Seit | Anwendungsbereich |
|---|---|---|---|
| ERA-Registrierungs-/Erneuerungsgebühr | Betrag nicht verifiziert (unsicher); Verspätungsgebühr 70 €/Monat ab 1. April | Verfahren aktualisiert 10.04.2025 | alle registrierten Produzenten > 100 kg/Jahr |
| Scheme-Beiträge GreenPak / Green MT | mengen- und materialabhängig; Tarife nicht verifiziert | 2006 ff. | Haushalts- und Transportverpackungen |
| BCRS-Pfand | 0,10 € je Getränkeverpackung | 14.11.2022 | Getränkeverpackungen Kunststoff/Metall/Glas 0,1–3 l |
| Verpackungs-/Plastiksteuer | keine (die frühere Eco-Contribution auf Verpackungen wurde abgeschafft; unsicher) | — | — |
Pfandsystem (Getränke)
- Status
- in Betrieb
- Seit / ab
- 14.11.2022 (BCRS – Beverage Container Refund Scheme, Betreiber BCRS Malta Ltd)
- Umfang
- Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff, Metall und Glas (0,1–3 l); Pfand 0,10 €; Produzenten/Importeure müssen sich bei BCRS registrieren und das Pfand im Großhandel erheben
Für Transportverpackung ohne Belang; aufgeführt der Vollständigkeit halber (Art. 50 PPWR: Pflicht ab 2029).
Quellen
- Legislation.mt – S.L. 549.43 Waste Management (Packaging and Packaging Waste) Regulations (konsolidiert 06.12.2024) (abgerufen 2026-08-30)
- ERA – Quick Guide for Producers of Packaging or Packaging Material (abgerufen 2026-08-30)
- ERA – Online Register Packaging Producers 2025 (Stand 13.03.2026; WMP-Nummern, Schemes) (abgerufen 2026-08-30)
- ERA – L.N. 452/2021 Amendment No. 2 Regulations (Schedules, Reporting) (abgerufen 2026-08-30)
- ComplyMarket – Malta Packaging EPR (100 kg, 31.03., 70 €/Monat, Schemes, Self-Compliance) (abgerufen 2026-08-30)
- amavat – Malta EPR Guide (Rechtsgrundlagen, Vertreter, Bußgelder) (abgerufen 2026-08-30)
- ekoniq – Malta EPR Registration & Packaging Compliance (Bußgeld bis 25.000 €) (abgerufen 2026-08-30)
- PRO Europe – Malta / GreenPak (Scope household + transport packaging) (abgerufen 2026-08-30)
- BCRS Malta – Scheme go-live 14.11.2022 (abgerufen 2026-08-30)
- ERA – EPR on certain non-packaging paper products (Konsultation 2026) (abgerufen 2026-08-30)
Hinweise aus der Recherche: Kleiner Markt, aber klare Pflicht: > 100 kg/Jahr -> ERA-Registrierung + GreenPak oder Green MT (beide 2026 aktiv). Bei B2B-Lieferungen ist praktisch der maltesische Importeur der 'producer'. Primärquellen (ERA-Seiten, Gesetzestext-PDF, GreenPak/Green MT-Websites) waren für automatisierte Abrufe gesperrt bzw. lieferten nur Metadaten; Gebührenhöhe und genaue Bußgeldrahmen daher unsicher.
Kein Rechtsrat — die Angaben dienen der Orientierung und sind vor verbindlichen Schritten mit der jeweiligen Registerstelle bzw. einem Fachberater abzugleichen.